Honorarregelung und Zuschüsse

Eine Therapieeinheit dauert 50 min. und wird mit EURO 95,--/Therapieeinheit abgerechnet. 

Bei entsprechender Diagnose (wie zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen, Angst, Überforderung oder Depression) kann auch um einen Zuschuss bei der österreichischen Gesundheitskasse angesucht werden. Dieser ist abhängig von der Versicherung (siehe auch LINKS), beträgt derzeit bei

  • ÖGK: EURO 31,50/Therapieeinheit, 
  • SVS: EURO 45,--/Therapieeinheit,
  • BVA: EURO 42,40/Therapieeinheit

und kann im Erstgespräch abgeklärt werden. 

 

Für das Erstgespräch nehme ich mir 30 min. Zeit, die ich mit EURO 30,-- verrechne. Bei diesem Gespräch können wir abklären, ob wir uns entschließen, Ihr Anliegen miteinander zu bearbeiten. Wir vereinbaren eine erste Einheit und dann - je nach Bedarf - weitere Einheiten im wöchentlichen oder zwei-wöchentlichen Rhythmus.

 

Termine können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden. Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen, ersuche ich um eine Nachricht auf Band. Ich rufe dann verlässlich zurück.